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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. GGV

1. Geltungsbereich

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Fa. GGV, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wird. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen gleichfalls der Schriftform.


2. Angebote/Vertragsschluss

Sämtliche Angebote der Fa. GGV sind freibleibend und werden erst Vertragsinhalt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die GGV bzw. durch Erfüllung. Sämtliche Preise verstehen sich ab Fürth zuzüglich geltender Mwst. und Frachtkosten, soweit anfallend. Vergehen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 3 Monate, so ist die Fa. GGV berechtigt, die am Tag der Lieferung einschlägigen Preise in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.


3. Lieferzeit/Lieferung/Lieferbedingungen

Lieferfristen sind freibleibend und unverbindlich. Kommt es zu einer Lieferverzögerung von mehr als 2 Monaten, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Kunden in Textform zu setzende Nachfrist von weiteren 4 Wochen erfolglos verstrichen ist. Ist die Lieferung eines Gegenstandes nicht mehr möglich, so ist die Fa. GGV berechtigt, dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Auslieferung anzubieten, in diesem Falle sind beide Parteien zum Vertragsrücktritt berechtigt; in diesem Fall wie auch in Fällen höherer Gewalt sind wechselseitige Schadensersatzansprüche, soweit gesetztlich zulässig, ausgeschlossen.


4. Annahmeverzug/Gefahrtragung

Im Falle verspäteter Annahme ist die Fa. GGV berechtigt, die üblichen Lagerkosten in Rechnung zu stellen, die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere von Verzugszinsen bleibt vorbehalten. Erfolgt Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden, so ist auf dessen Kosten hin eine übliche Transportversicherung abzuschließen.


5. Aufstellung/Montage

Die Voraussetzungen für eine zu vereinbarende Aufstellung/Montage sind vom Kunden herbeizuführen und zur Verfügung zu stellen. Diese Leistungen werden durch die Fa. GGV nach Anfall berechnet entsprechend Angebot, es sei denn, es ist ein Festpreis schriftlich vereinbart.

Der Kunde hat über die Lage vorhandener Versorgungsarbeiten durch Vorlage entsprechender Leitungspläne unaufgefordert rechtzeitig vor Montage Auskunft zu geben, andernfalls die GGV für etwaige Schäden, die aus dem Fehlen dieser Auskunft entstehen, nicht haftet. Im Falle der Aufstellung/Montage ist die Leistung der Fa. GGV durch den Kunden schriftlich abzunehmen, die Ingebrauchnahme gilt als Abnahme.


6. Abnahme/Gewährleistung/Mangelbeseitigung

Der Erhalt der Waren ist durch den Kunden schriftlich zu bestätigen, der Liefergegenstand ist durch den Kunden unverzüglich auf etwaige Mängel zu prüfen und bei Vorhandensein sind diese Mängel unverzüglich gegenüber der Fa. GGV in Textform anzuzeigen. Die Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände gegenüber Unternehmern als Kunden wird ausgeschlossen, im Übrigen beträgt sie bei gebrauchten Gütern 12 Monate. Bei Lieferung von Neuwaren beträgt die Gewährleistungszeit gegenüber Unternehmern als Kunden 12 Monate, im Übrigen 24 Monate. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Grundlage etwaiger Gewährleistungsansprüche sind die Produktbeschreibungen des jeweiligen Herstellers, Ansprüche wegen Glasbruch einschließlich Lampen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeiten wird ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden.

Die Haftung für entgangenen Gewinn und anderweitige Folgeschäden wird ausgeschlossen, Ansprüche aus Produkthaftung sind von diesem Ausschluss nicht erfasst.

Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, so ist die Fa. GGV zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt, ebenso zur Ersetzung oder Wertausgleich.


7. Zahlung /Fälligkeit/Aufrechnungsverbot

Sämtliche Zahlungen sind ab Rechnungslegung durch die Fa. GGV sofort und vollständig fällig. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt bei Verzug mit einer Rate von mehr als 10 Kalendertagen die sofortige Fälligkeit der noch offenen Vergütung ein. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist durch ausdrückliche schriftliche Erklärung der Fa. GGV anerkannt oder durch Urteil rechtskräftig festgestellt.

Die Fa. GGV ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Vertragsrücktritt berechtigt, in diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 25 % des Vertragspreises zu leisten, es sei denn, der Kunde weist den Anfall eines geringeren Schadens nach, die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt zu Gunsten der Fa. GGV vorbehalten.


8. Besondere Bedingungen für Mietverhältnisse

BESTELLUNG

Alle von uns erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von G G V erstellte Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurück sendet.

MIETPREIS

Der genannte Mietpreis versteht sich je Nutzungstag. Bei längeren Mietzeiten gewährenwir gerne einen verhandelbaren Nachlass. Die Preise verstehen sich rein netto ab Lager Fürth.

Die genannten Mietpreise gelten ab Lager Fürth und werden wie folgt berechnet:

1 Start-Einheit (= 1 Anliefertag + 1 Leihtag + 1 Abholtag)

zzgl. Anzahl der weiteren Miettage zzgl. der Tage verspäteter Rückgabe

zzgl. Mwst., freibleibend.

TRANSPORT

Der Transport der Geräte erfolgt in der Regel durch uns per LKW mit Hebebühne und wird nach Entfernung berechnet. Wir gehen von ebenerdiger Anlieferung aus. Bei Anlieferung und Abholung hat der Mieter dafür zu sorgen dass er oder zumindest eine von Ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Die Ware ist auf Vollständigkeit zu prüfen und auf einem Übergabeprotokoll zu quittieren. Für kleinere Aufträge ist eine Selbstabholung mit einem geeigneten Fahrzeug möglich, Spanngurte o.Ä. sind vom Mieter mitzubringen.

ZUSATZLEISTUNGEN

Auf- und Abbau sind nicht im Mietpreis enthalten. Gerne führen wir den Anschluß und die Inbetriebnahme (inkl. Einweisung) für Sie durch, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

NACHREINIGUNG

Die Mietgegenstände werden in sauberem und funktionstüchtigem Zustand übergeben und sind ebenso zurückzugeben. Bei notwendiger Nachreinigung berechnen wir 25,-- € netto/ Std.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bei der Anlieferung durch uns bzw. Selbstabholung der Geräte ist grundsätzlich eine Kaution zur Verrechnung in bar zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Mietzeitsowie dem Wert des Mietgegenstandes. Wird vom Mieter eine Verlängerung der Mietzeit gewünscht ist die Fa. G G V berechtigt eine angemessene Aufstockung der Kaution zu verlangen.

BESCHÄDIGUNGEN/ FEHLMENGEN

Der Mieter trägt die Verantwortung für das Mietgut von der Übernahme bis zur Rückgabe der Geräte. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt; die Geräte werden in der G G V- Werkstatt nochmals auf Funktion geprüft. Für Fehlmengen oder Beschädigungen wird der Wiederbeschaffungspreis bzw. der Reparaturpreis berechnet.


9. Eigentumsvorbehalt/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. GGV, dies gilt auch für den Fall der Weiterveräußerung oder Verbindung.

Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort der Sitz der Fa. GGV vereinbart, gleiches gilt für den Gerichtsstand.

Stand: 08/18 GGV
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